Dauerhafte Sicherstellung der wohnortnahen hausärztlichen Versorgung
An den
Bürgermeister der Stadt Übach-Palenberg
Herrn Wolfgang Jungnitsch
Stadtverwaltung
Rathausplatz 4
52531 Übach-Palenberg
Übach-Palenberg, den 20.07.2019
Antrag nach § 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse;
hier: Dauerhafte Sicherstellung der wohnortnahen hausärztlichen Versorgung
Sehr geehrte Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Übach-Palenberg stellt folgenden Antrag gem. § 4 der GeschO für den Rat:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Kreis Heinsberg aufzufordern, per Kreistagsbeschluss im Rahmen der Wirtschaftsförderung auch Personal und Haushaltsmittel bereitzustellen, um die Niederlassung von Hausärztinnen und Hausärzten im Kreis insbesondere dort zu fördern, wo entsprechende Niederlassungsmöglichkeiten bestehen, die Altersstruktur der Hausärzteschaft überdurchschnittlich ungünstig ist und wo Hausärztinnen und Hausärzte aus Altersgründen Praxisnachfolger suchen. Darüber hinaus soll der Kreis Heinsberg im Rahmen der Wirtschaftsförderung sicherstellen, dass Personen / Kommunen mit Blick auf die Planung / Gründung / Errichtung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zur Sicherstellung der hausärztlichen / allgemein fachärztlichen wohnortnahen Versorgung bei der Suche nach geeigneten Investoren unterstützt werden.
Begründung:
Mit Übach-Palenberg, Gangelt, Waldfeucht, Wassenberg und Selfkant werden derzeit fünf Kommunen des Kreises Heinsberg im Hausarztaktionsprogramm geführt. Das Hausarztaktionsprogramm gibt wichtige Hinweise auf die Altersstruktur der Hausärzteschaft vor Ort. Es werden dort die Kommunen als förderfähig geführt, in denen aufgrund der Altersstruktur der Hausärzteschaft eine Gefährdung der hausärztlichen Versorgung droht. Gefördert werden insbesondere Niederlassungen und Anstellungen von Hausärztinnen und Hausärzten.
Hinzu kommt, dass aktuell die Städte Heinsberg, Waldfeucht und Wassenberg im Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein als Förderregion ausgewiesen werden und dort – analog zum Hausarztaktionsprogramm –verschiedene Fördermaßnahmen möglich sind.
Vor diesem Hintergrund besteht politischer Handlungsbedarf, Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Niederlassung von Hausärztinnen und Hausärzten in insbesondere kleineren Kommunen zu unterstützen. Denn für die Kommunen selbst bedeutet es eine große Herausforderung, dass das derzeitige gute hausärztliche Versorgungsniveau auch mittel- und langfristig gehalten werden kann. Neben der versorgungspolitischen Bedeutung hat die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung auch eine immer stärkere Bedeutung für die Kommune als Wirtschaftsstandort. Selbst Personal oder finanzielle Mittel zwecks Unterstützung der Niederlassung von Hausärztinnen und Hausärzten aufzubringen, übersteigt jedoch (in der Regel) die Möglichkeiten der einzelnen Kommunen.
Daher soll der Kreis Heinsberg aufgefordert werden, die kreisangehörigen Kommunen bei der Sicherstellung der wohnortnahen hausärztlichen Versorgung entsprechend zu unterstützen – auch wenn der gesetzliche Sicherstellungsauftrag bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) liegt.
Immer interessanter werden MVZ, wenn es darum geht, den Rahmen für die ambulante medizinische Versorgung zu organisieren. Da immer mehr junge Hausärzte sich lieber anstellen lassen, als eine eigene Praxis zu gründen bzw. zu führen, ist es wichtig, dafür auch die notwendigen Rahmenbedingungen in der Gesundheitsinfrastruktur vor Ort zu schaffen. Außerdem wird die Medizin weiblicher, die Bedeutung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf nimmt immer mehr zu.
Die Gründung eines (hausärztlichen) MVZ hätte bspw. mehrere Vorteile für zugelassene Hausärztinnen und Hausärzte, die sich anstellen lassen möchten, u.a.:
- kein wirtschaftliches Risiko,
- flexible Arbeitszeitmodelle,
- fachlicher Austausch mit Kolleginnen und Kollegen,
- geregelte Arbeitszeiten sowie
- eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Frage der Gründung eines MVZ sollte nach Möglichkeit nicht an der Hürde „Investor“ scheitern bzw. daran, dass kein geeigneter Investor gefunden wird. Insofern wäre es wünschenswert, wenn der Kreis auch in diesem Punkt künftig Personen / kreisangehörige Kommunen bei Bedarf unterstützt.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Gudduschat Oliver Walther
Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzender