Behindertengerechter Rundweg in der Teverener Heide
An den
Bürgermeister der Stadt Übach-Palenberg
Herrn Wolfgang Jungnitsch
Stadtverwaltung
Rathausplatz 4
52531 Übach-Palenberg
Übach-Palenberg, den 26.02.2018
Antrag nach § 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse;
Errichtung eines behindertengerechten Rundwegs im Bereich Scherpenseel der Teverener Heide
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktion der CDU im Rat der Stadt Übach-Palenberg stellt folgenden Antrag gem. § 4 der GeschO für den Rat:
Der Rat der Stadt Übach-Palenberg bzw. der hierfür zuständige Fachausschuss beschließt die Errichtung eines behindertengerechten Rundwegs im Bereich Scherpenseel der Teverener Heide.
Begründung:
Die Teverener Heide ist eine Landschaft von anerkannt hohem Schutzwert, ein sogenanntes „FFH Gebiet“, wie aus der als Anlage ersichtlichen Zusammenfassung erkennbar ist. Aber auch ohne diese fachliche Bewertung namhafter Biologen zeichnet sich die Teverener Heide und insbesondere auch der Abschnitt „Scherpenseeler Heide“ durch einen hohen Erholungswert für die Bürgerinnen und Bürger von Übach-Palenberg und den Nachbarkommunen im Nahbereich aus. Leider ist die Begehbarkeit der dortigen Wege für Menschen mit Gehbehinderungen, die auf entsprechende Hilfen wie z.B. Rollatoren angewiesen sind, nicht möglich. Durch einen behindertengerecht angelegten Rundweg von ca. zwei km Länge kann hier Abhilfe geschaffen werden. Selbstverständlich sind hierbei die Vorgaben des Natur- und Landschaftsschutzes zu beachten. In Zusammenarbeit mit der zuständigen Forstverwaltung, die sich in Gesprächen der Anlegung eines behindertengerechten Rundwegs nicht abgeneigt zeigte, kann das Projekt mit einfachen Mitteln realisiert werden. Die bei der Realisierung möglichst gering zuhaltenden Kosten könnten im Forstwirtschaftsplan 2019 berücksichtig werden.
Freundliche Grüße
Gerd Gudduschat
Fraktionsvorsitzender
Anlage zum Schreiben vom 26.02.2018
Auszug aus dem Internetauftritt der privaten Initiative „Deutschlands Natur“
(https://www.deutschlands-natur.de)
Was sind FFH-Gebiete?
"Natura 2000" steht für ein europäisches Netz aus zusammenhängenden Schutzgebieten, welches zum Schutz der einheimischen Natur in Europa aufgebaut werden soll. Welche Gebiete für dieses Netz geeignet sind, bestimmen 2 gesetzliche Richtlinien: die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) und die Vogelschutzrichtlinie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG). In diesen Richtlinien werden Arten und Lebensraumtypen genannt, welche besonders schützenswert sind und für die ein Schutzgebietsnetz aufgebaut werden soll. Die Bundesländer stellen Listen von Schutzgebieten - die FFH-Gebiete - zusammen. Die Flächen sollen primär unter dem Kriterium des Arten- und Habitatschutzes zusammengestellt werden und umfassen auch schon bestehende Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). FFH Gebiete sind also Gebiete, die für das Schutzgebietssystem "Natura 2000" ausgewählt wurden.
Teverener Heide:
Längengrad: 6° 1' 40''
Breitengrad: 50° 56' 41''
Größe: 448 (ha)
Höhenlage: 84 - (99) - 115m üNN
Biogeogr. Region: Atlantisch
Bedeutung
Sehr gut ausgebildeter Dünen-, Heide-, Moor- und Gewässerkomplex v. landesweiter Bedeutung (u.a. 29 RL-Pflanzenarten, darunter landesweit bedeutsames Vork. des Moor-Bärlapps, zahlreiche gefährdete Vogelarten, große Population d. Heidelerche Flachskuhlen Moor- und Heidebiotope, Binnendünen
Beschreibung
Rest eines ehemals ausgedehnten Dünen-Heidemoores. Natürliche und naturnahe Stillgewässer neben Sümpfen, Binnendünen und Zwergstrauchheiden.
Management
Erhaltung und Optimierung der Heide- bzw. Heidemoorkomplexe, Freistellung von Sandmagerrasen und Heiden. Umwandlung von Nadelforst in Laubwald.
Anhang II - Arten
Triturus cristatus,
Weitere wichtige Arten
Bufo calamita, Ceriagrion tenellum, Cricetus cricetus, Eleocharis multicaulis, Eptesicus serotinus, Lacerta agilis, Myotis daubentonii, Nyctalus noctula, Oedipoda caerulescens, Orthetrum coerulescens, Plecotus auritus, Rana arvalis, Rana lessonae,