Stellungnahme KAG - Wir nehmen die Anliegen unserer Bürger ernst!
Eine mögliche Abschaffung der Anliegerbeiträge nach § 8 des kommunalen Abgabengesetzes (KAG NRW) wird dieser Tage kontrovers in den Medien diskutiert. Die aktuelle Gesetzeslage sieht vor, dass Grundstückseigentümer bei der Erneuerung der Straßen an ihrem Grundstück, diese Kosten anteilig tragen müssen. Da es sich bei Straßenerneuerungen regelmäßig um größere Investitionsvorhaben handelt, können oftmals Beiträge von mehreren Tausend Euro auf einmal fällig werden, die Anlieger vor große finanzielle Herausforderungen stellen können.
Wir als CDU Übach-Palenberg sehen diese derzeitige Situation als problematisch an, da für den einzelnen Anwohner außergewöhnliche Belastungen entstehen können, die seinen persönlichen finanziellen Rahmen sprengen und ihn mitunter vor existenzielle Probleme stellen können. So sind diese Anliegerbeiträge für Eigentümer fortgeschrittenen Alters oftmals nicht mehr zu finanzieren, da sie keine Kredite mehr erhalten. Ein Ausweg, welcher auch in Übach-Palenberg gewählt wird, ist die Inanspruchnahme einer Ratenzahlungsvereinbarung, welche bei der Kommune beantragt werden kann. Diese bietet zwar eine größere Flexibilität, wird aber durch die zusätzliche Berechnung von Zinsen in ihrer Attraktivität wesentlich gemindert.
Die Entscheidungskompetenz über die Beitragserhebung und ihre Ausgestaltung liegt aber beim Land NRW. Die Kommunen sind nach geltender Rechtslage dazu verpflichtet KAG-Beiträge zu erheben. Auf Antrag der CDU-Landtagsfraktion steht diese Regelung aber zurzeit auf dem Prüfstand. Als Stadtverband sind wir der Hoffnung, dass eine sozialverträglichere Regelung mit einer breiteren Akzeptanz gefunden werden kann.
In einigen anderen Bundesländern wurde sich dieser Problematik bereits angenommen und z.T. Änderungen vorgenommen oder auch ganz neue Wege beschritten.
So wurde in Hessen im Mai 2018 Änderungen zu Gunsten der Anlieger vorgenommen, indem die Möglichkeit der Ratenzahlungen auf 20 Jahren ausgedehnt und der Zinssatz auf 1% über dem geltenden Basiszinssatz herabgesetzt wurde. Gleichzeitig wurde es Kommunen freigestellt, ihren Bürgern anteilige Bauleistungen in Rechnung zu stellen.
Wir sehen diese Regelung jedoch zwiespältig, da dies in letzter Konsequenz mit einer Benachteiligung finanzschwächerer Städte, wie z.B. Übach-Palenberg einhergeht, die die Gunst ansässiger Bürger und möglicher zukünftiger Einwohner in Konkurrenz zu wohlhabenderen Kommunen dauerhaft verlieren werden. Es muss daher eine landesweit einheitliche und gerechte Regelung gefunden werden.
In Bayern wiederum wurden die Straßenbaubeiträge im Herbst 2018 rückwirkend zum 01.01.2018 ganz abgeschafft. Diese Beitragsausfälle werden mit Landesmitteln aufgefangen, die auf ein jährliches Volumen von 100 Mio. € und ab 2020 auf 150 Mio. € angesetzt wurden. Der jährliche Erneuerungsaufwand kommunaler Straßen in Bayern wird jedoch auf über 1 Mrd. € geschätzt, was bei einem durchschnittlichen KAG-Anteil von 50%, einem Beitragsausfall von rund 500 Mio. € gleich kommt. Durch die Zurverfügungstellung von Landesmitteln wird diese Summe jedoch nur unzureichend ausgeglichen. Es ist daher zu erwarten, dass es zu einem jährlichen Rennen um knappe Mittel kommen wird, bei dem ein Großteil der Städte und Gemeinden im ländlichen Raum auf der Strecke bleiben wird.
Es zeigt sich, dass es keine einfache Lösung gibt, egal was andere behaupten.
Unabhängig davon ist uns als CDU Übach-Palenberg vor allem wichtig, dass ein sozialverträglicher, gerechter und praktikabler Weg eingeschlagen wird. Wir bleiben für Sie am Ball und halten Sie auf dem Laufenden.
Veröffentlicht: 10.03.2019 16:03
Autor: Oliver Walther
Letzte Änderung: 11.03.2019 08:03